Stellungnahme
der Bürgerinitiative
„Bürger fürs Bürgerhaus“
Am 18. Februar 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Sulzbach am Taunus in einem Bürgerentscheid mit Mehrheit für den Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses am Platz an der Linde gestimmt. Dieses Votum ist ein klarer demokratischer Auftrag an die Gemeindeverwaltung und die politischen Gremien, die beschlossene Sanierung zeitnah umzusetzen.
Bis heute wurden jedoch keine erkennbaren Schritte eingeleitet, um die Sanierung des Bürgerhauses auf den Weg zu bringen. Diese anhaltende Verzögerung hat die Bürgerinitiative „Bürger fürs Bürgerhaus“ veranlasst, eine Beschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen.
Das Regierungspräsidium hat den Vorgang zuständigkeitshalber an den Landrat des Main-Taunus-Kreises als Kommunalaufsichtsbehörde weitergeleitet. In seinem Antwortschreiben bestätigt der Landrat ausdrücklich, dass er dem Gemeindevorstand seine Rechtsauffassung mitgeteilt hat:
„Ich habe dem Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach meine Rechtsauffassung mit meinem beiliegenden Schreiben mitgeteilt, welches ich Ihnen in Abschrift beifüge.“
Aus der dem Gemeindevorstand übersandten Stellungnahme ergibt sich, dass der Bürgerentscheid umzusetzen ist und eine Verzögerung der beschlossenen Sanierung dem eindeutigen Willen der Bürgerinnen und Bürger widerspricht.
Wir begrüßen diese klare rechtliche Bewertung ausdrücklich. Sie unterstreicht, dass demokratische Entscheidungen nicht auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden dürfen. Ein erfolgreich durchgeführter Bürgerentscheid entfaltet Bindungswirkung und darf nicht durch Untätigkeit oder Verzögerungen ausgehöhlt werden.
Der Landrat weist in seinem Schreiben zwar darauf hin, dass ein aufsichtsbehördliches Einschreiten „ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt“ und er aufgrund seines Schreibens an den Gemeindevorstand „zunächst von einem aufsichtsrechtlichen Einschreiten“ absieht. Damit macht er jedoch zugleich deutlich, dass die Gemeinde zunächst Gelegenheit erhält, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Die Bürgerinitiative fordert die Gemeindeverwaltung und die politischen Entscheidungsträger daher auf, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Planung und Durchführung der Sanierung einzuleiten. Das Bürgerhaus ist ein zentraler Ort des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Sulzbach. Sein Erhalt entspricht nicht nur dem Ergebnis des Bürgerentscheids, sondern liegt auch im Interesse der gesamten Gemeinde.
Wir werden den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und die Öffentlichkeit weiterhin transparent über die Entwicklungen informieren. Unser Ziel bleibt unverändert: die zeitnahe und vollständige Umsetzung des Bürgerentscheids vom 18. Februar 2024.
